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Tönisvorst: Presseveröffentlichungen zur Blendung von Piloten im Landeanflug erbringt erste Hinweise

Pastorswall - 14.09.2016

Auf die Presseveröffentlichungen zu unserer
Pressemeldung (1188) vom 13.09.2016: "Piloten im Landeanflug durch
Laserstrahlen geblendet" sind inzwischen wichtige Hinweise
eingegangen. Eine Zeugin meldete sich am 14.09.2016, um 11.20 Uhr,
bei der Polizei, nachdem sie die dahingehenden Zeitungsmeldungen
gelesen hatte. Sie hatte bereits am Donnerstag, 08.09.2016, gegen
19.30 Uhr, im Park Pastorswall in Tönisvorst an einem Pavillon eine
Gruppe Jugendlicher beobachtet, die mit einem Laserpointer
hantierten. Die etwa 16 -18 Jahre alten Jugendlichen (2 davon männl,
2 weibl.) versuchten mit dem grünen Lichtstrahl des Laserpointers
Passanten zu blenden und leuchteten auch in Richtung von
Verkehrsflugzeugen. Es liegt zwar keine nähere Beschreibung dieser
Personen vor, aber die Kriminalpolizei hofft, dass auch weitere
Zeugen die Gruppe in dem stark frequentierten Park bemerkt haben und
Angaben zu deren Identität machen können. Ob diese Jugendlichen für
den von uns am 13.09.2016 geschilderten Vorfall verantwortlich sein
könnten, müssen dann die entsprechenden Ermittlungen ergeben.

Als Info ist die Meldung 1188 vom 13.09.2016 hier angefügt:
"160913-Tönisvorst-Vorst: Piloten im Landeanflug durch Laserstrahlen
geblendet Einen mutmaßlichen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr
registrierte die Polizei am Montagabend. Am 12.09.2016, um 21.35 Uhr
informierte die Deutsche Flugsicherung die Landesleitstelle der
Polizei von einem Vorfall im Zusammenhang mit einem Airbus einer
deutschen Fluggesellschaft. Die aus Hamburg kommende Maschine befand
sich im Landeanflug auf den Flughafen Düsseldorf, als ein grüner
Laserstrahl in Richtung der Maschine zuckte. Vermutlich hatte ein
Unbekannter aus dem Bereich Tönisvorst-Vorst versucht, mit einem
Laserpointer die Maschine zu treffen oder die Piloten zu blenden.
Nach Angabe der Flugsicherung blieb dieser Versuch ohne
Personenschaden oder Auswirkung auf den Landeanflug. Eine genaue
Eingrenzung des Ursprungsortes war nicht möglich, eine Fahndung im
Ortsbereich Vorst verlief negativ. Vermutlich halten der oder die
Tatverdächtigen die Aktion für eine ungefährliche Spielerei. Dem ist
jedoch bei weitem nicht so. Die Polizei legt eine Anzeige wegen des
Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr vor.
Sollten bei einer solchen Aktion tatsächlich die Piloten geblendet
werden und nicht in vollem Umfang in der Lage sein, das Flugzeug
sicher zu führen, wären die Folgen wahrscheinlich nicht vorhersehbar.
Es handelt sich bei einer solchen "Spielerei" also nicht um ein
Kavaliersdelikt, sondern um eine bei Vorsatz mit empfindlicher Strafe
(je nach Schwere bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe) bedrohte
Straftat. (Nach § 315 I Nr.4 StGB). Auch die fahrlässige Begehung ist
bereits strafbar (bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe) Sachdienliche
Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat Ost unter der Rufnummer
02162/377-0 entgegen."

/my (1199)




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen

Pressestelle
Harald Moyses
Telefon: 02162/377-1192
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de
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